Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Photovoltaik und Batteriespeicher

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie von Batteriespeichern für PV-EEG-Altanlagen. Das Förderprogramm umfasst:

  • A – PV-Vollbelegung und Norddach Bonus
  • B – PV-Anlagen auf Parkplatzflächen
  • C – PV-Fassadenanlagen
  • D – Indach Photovoltaikanlagen
  • E – E – PVT-Hybridkollektoren
  • F – Batteriespeicher für EEG-Altanlagen
  • G – Stecker-PV-Anlagen für KreisBonusCard Inhaber*innen.

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind bei PV-Dach- und Fassadenanlagen, PV-Anlagen auf Parkplatzflächen, PVT-Modulen und EEG-Altanlagen-Batteriespeichern (A bis F) Gebäudeeigentümer*innen (inkl. Wohnungseigentümergemeinschaften – WEG), Baugenossenschaften und Projekte des Mietshäuser Syndikates und Pächter*innen mit einem mindestens zehnjährigen Pachtvertrag.
  • Antragsberechtigt bei Stecker-PV-Anlagen (G bis H) sind Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

A – PV-Vollbelegung und Norddach Bonus:

  • ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
  • ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 1.750 Euro
  • ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 2.000 Euro.
  • Für die über die „PV-Vollbelegung“ hinausgehende Belegung von Norddächern gibt es einen zusätzlichen Bonus
    • ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 750 Euro
    • ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 1.500 Euro
    • ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 2.000 Euro.
B – PV-Anlagen auf Parkplatzflächen:
  • ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 2.000 Euro
  • ab einer Leistung von 25 kWp pauschal 4.000 Euro
  • ab einer Leistung von 100 kWp und darüber hinaus pauschal 8.000 Euro.
C – PV-Fassadenanlagen:
  • ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
  • ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 2.250 Euro
  • ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro.
D – Solardachziegel und Indach PV-Anlagen:
  • ab einer Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
  • ab einer Leistung von 6 kWp pauschal 2.250 Euro
  • ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro.
E – PVT-Module:
  • ab einer elektrischen Leistung von 2 kWp pauschal 1.500 Euro
  • ab einer elektrischen Leistung von 6 kWp pauschal 2.250
  • ab einer elektrischen Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 3.000 Euro.
F – Batteriespeicher für EEG-Altanlagen:
  • Von der 1. kWh bis einschließlich 20. kWh nutzbare Speicherkapazität: 250 Euro/kWh
G – Stecker-PV-Anlagen für KreisBonusCard Inhaber_innen:
  • Bis zu einer Ausgangsleistung von 150 Watt bis 600 Watt: 800 Euro, maximal 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Kumulierung: Die verschiedenen Abschnitte (A bis H) des Förderprogramms sind kumulierbar. Jedoch ist nur ein Antrag je Gebäude oder Wohneinheit bzw. Parkplatzfläche und Haushaltsjahr möglich. Die Fördersumme pro Antragstellenden ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk

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