Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Lüftungsanlagen


Was wird gefördert?

Gefördert werden zentrale Lüftungsanlagen für Gebäude und wohnungszentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen von in Planung bzw. im Bau befindlichen Gebäuden oder Wohnungen (Neubau), die zum Zeitpunkt des Baubeginns mindestens die erste Stufe der Effizienzhaus-Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude erreichen (zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Förderrichtlinie ist dies das Effizienzhaus 55). Eine BEG-Förderung selbst muss nicht vorliegen.
  • Neben privaten Bauleuten sind auch Baugruppen, Baugenossenschaften und Projekte des Mietshäuser Syndikates antragsberechtigt.
  • Die geplanten bzw. im Bau befindlichen Gebäude müssen sich innerhalb des Gemeindegebietes Tübingen befinden und überwiegend dem Wohnen dienen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 33 Prozent der Kosten für Anschaffung und Installation der Lüftungsanlage (inkl. Leitungen), jedoch maximal 1.500 Euro je Wohneinheit.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.
Die Förderung ist vor der Beauftragung der Maßnahme zu beantragen. Kumulierung:
  • Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln der öffentlichen Hand (z. B. von Bund oder Land) ist nicht zulässig.
  • Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Förderung als Effizienzhaus 55 oder 40) sowie Förderprogramme der L-Bank fallen nicht unter diese Ausschlussregelung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de

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