Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der Fassaden- und Dachbegrünung an und auf Bestandsgebäuden und Neubauten im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
  • Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer*innen des Wohngebäudes, auf bzw. an dem die Begrünung vorgenommen werden soll.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wird durch einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss.
  • Für die Herstellung der Vegetationsschicht bei Dachbegrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3.000 Euro pro Antragstellenden. Förderfähig sind Kosten der Statik, Planung, Bauleitung sowie die Baukosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainageschicht, Substrat und Ansaat oder Pflanzung.
  • Das Herstellen einer Dachbegrünung in Eigenleistung ist zulässig. In diesem Fall sind die anfallenden Materialkosten zu 50 Prozent förderfähig.
  • Für die Herstellung einer Fassadenbegrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Materialkosten, jedoch maximal 500 Euro pro Antragstellenden. Gefördert werden Rankhilfen, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen. Hierzu zählt auch die Entfernung von Bodenbelägen bzw. ein eventuell notwendiger Bodenaustausch.

Kontakt zur Antragstelle:

Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung energetische Sanierung“
Postfach 2540
21335 Lüneburg

Kontakt zum Fördergeber:

Hansestadt Lüneburg
Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
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