Förderprogramm: Stadt Harsewinkel - Dachbegrünungen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen im gesamten Gebiet der Stadt Harsewinkel. Dies gilt für Wohn-, Geschäfts- und Nichtwohngebäuden, sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss erfolgt über eine 100%ige Ermäßigung der Benutzungsgebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die Ermäßigung greift ab einer Mindestgröße von 15 m² Netto-Vegetationsfläche.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Harsewinkel
FG 3.2 – Tiefbau/Städt. Betriebe
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
Internet: www.harsewinkel.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

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