Förderprogramm: Niedersachsen - Klimaschutz und Energieeffizienz


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen
  • Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
  • Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude
  • kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
  • Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen
  • Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 Prozent gewährt.
  • Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt.
  • Fördervoraussetzungen sind u.a.
    • Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden.
    • Eine CO2-Einsparung im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweißlich erzielt (Expertise eines Sachverständigen).
    • Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert.
  • Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 25.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert.
Kumulierung:
  • Eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist ausgeschlossen.
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de

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