Förderprogramm: Land Bayern - Bayerisches Holzbauförderprogramm – BayFHolz


Was wird gefördert?

  • Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.
  • Die Gebäude für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften umfassen Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m² im Neubau.
  • Der Neubau und die Erweiterung mehrgeschossiger Wohngebäude umfassen solche der Gebäudeklassen 3, 4 und 5 nach Art. 2 Bayerische Bauordnung mit mindestens drei Wohneinheiten und einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m². Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogrundfläche von mindestens 100 m² geplant werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden und
  • natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
  • Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge.
  • Maßnahmen unter 25.000 Euro werden nicht gefördert. Die maximale Gesamtzuwendung beträgt 200.000 Euro je Baumaßnahme.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.stmb.bayern.de

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