Förderprogramm: Stadt Bielefeld - Förderung für Dämmmaßnahmen


Was wird gefördert?

Folgende, durch ein Fachunternehmen ausgeführte Leistungen, sind förderfähig:

  • Dämmung des Daches oder
  • Dämmung der obersten Geschossdecke.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen von im Stadtgebiet Bielefeld gelegenen Liegenschaften sind.
  • Mieter*innen sowie Pächter*innen, die den Zuschuss beantragen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer*innen einreichen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt:
  • 20 Euro pro m² gedämmter Bauteilfläche bei einer Dämmung des Daches
  • 10 Euro pro m² gedämmter Bauteilfläche bei einer Dämmung der obersten Geschossdecke
  • zusätzlich 10 Euro pro m² bei der Verwendung von nachhaltigen Baustoffen/umweltfreundlichen Dämmstoffen.
  • Der Zuschuss ist begrenzt auf 3.000 Euro je Antrag.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) ist grundsätzlich zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bielefeld
Umweltamt
August-Bebel-Straße 75-77
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-6160
E-Mail-Adresse: klimaschutz@bielefeld.de
Internet: www.bielefeld.de

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