Förderprogramm: Sachsen - Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anschaffung und Installation/Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module).
  • Dies beinhaltet auch die Ausgaben für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z.B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose).


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die Mieter*innen in Wohngebäuden in Sachsen sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für die Anschaffung und Installation/Inbetriebnahme einer Stecker-PV-Anlage wird je Wohneinheit und antragstellender Person einmalig ein Festbetrag in Höhe von 300 Euro gewährt.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Bezahlung, Installation und Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage.
  • Für die mit der Stecker-PV-Anlage erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge darf keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden.
Kumulierung: Die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen ist nicht erlaubt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

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