Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (BEG EM) (Nr. 458)
Was wird gefördert?
Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, die Eigentümer*innen von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohnsitz) oder von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
- Privatpersonen, die Eigentümer*innen von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind.
- Privatpersonen, die Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschand, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss nach Abschluss des Vorhabens und nach positiver Prüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzungen.- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
- Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung bei Wohngebäuden (WG) beträgt:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
- Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt bei Nichtwohngebäuden (NWG):
- 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche.
- Für Gebäude größer 150 m² Nettogrundfläche gilt folgende gestaffelte Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
- bis 400 m² Nettogrundfläche 200 Euro pro m² Nettogrundfläche
- für größer als 400 bis 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche
- ab größer als 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche.
- Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümer*innen nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonussatz 20 Prozent.
- Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
- Einkommens-Bonus: Der Bonus von 30 Prozent wird selbstnutzenden Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.
- Emissionsminderungs-Zuschlag: Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Fernwärme
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe