Förderprogramm: Hamburg - Modernisierung von Mietwohnungen (C) - 2. Förderweg


Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausstattungsverbesserungen, umfassende Modernisierungen sowie Dachgeschossausbauten und Aufstockungen von Mietwohnungen in Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter ist als 20 Jahre.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Anträge können von Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Die Maßnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Wohnungsbaukreditanstalt begonnen werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt frei kombinierbare Grundmodule, für die eine Förderung als zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem Zuschuss gewährt werden kann und die mit Einmalzuschüssen ergänzt werden.
  • Die Höhe des Darlehens ist abhängig vom Fördersegment und der geförderten Wohnfläche. Aus dem Fördersegment ergibt sich die maximale Höhe des zinsvergünstigten Darlehens, der laufende Zuschuss je m² Wohnfläche und die Laufzeit der entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindung:
    • ein Grundmodul: Das maximale Förderdarlehen je m² Wohnfläche beträgt 1.000 Euro/m² Wohnfläche. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in beträgt 10/20 Jahre.
    • mindestens zwei Grundmodule: Das maximale Förderdarlehen je m² Wohnfläche beträgt 1.500 Euro/m² Wohnfläche. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in beträgt 10/20 Jahre.
    • Grundmodul Änderung, Dachgeschossausbau, Aufstockung: Das maximale Förderdarlehen je m² Wohnfläche beträgt 2.000 Euro/m² Wohnfläche. Ein laufender Zuschuss je m² Wohnfläche von 3,00 Euro/m² Wohnfläche wird gewährt. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindung in beträgt 30 Jahre.
    • Der Zinssatz beträgt jeweils 1 Prozent, die Tilgung 2 Prozent.
  • Grundmodule sind:
    • Grundmodul Energetische Modernisierung: Energieberatung, Qualitätssicherung Energie (optional), Qualitätssicherung Backstein
    • Grundmodul Ausstattungsverbesserungen
    • Grundmodul Modernisierung und Nachrüstung von Gebäuden mit Aufzügen
    • Grundmodul Barrierefreier Umbau: Barrierereduzierter Umbau, Barrierefreier Umbau
    • Grundmodul Änderungen, Dachgeschossausbau und Aufstockung.
  • Ergänzungsmodule: Folgende Ergänzungsmodule können durch pauschale Zuschüsse gefördert werden:
    • Nachhaltige Dämmstoffe
    • Holzbauförderung
    • Förderung für innovative ökologische Technologien
    • Erhalt von schützenswerten Fassaden
    • Vorbereitung auf Ambient-Assisted-Living (AAL)
    • Zuschuss für Ladestationen
    • Zuschüsse siehe Richtlinie
Kumulierung: Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-242
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: modernisierung@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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