Förderprogramm: Hamburg - IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie zur Wärmeerzeugung, die begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 10.000 Euro und maximal 75.000 Euro. Es können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (abzgl. etwaiger Zuschüsse) finanziert werden.
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr.
  • Der Zinssatz beträgt 2 Prozent und ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Zinsen sind monatlich nachträglich fällig.
  • Ab einer Darlehenshöhe von 30.000 Euro für Maßnahmen an der Gebäudehülle, ist die Durchführung einer Baubegleitung durch Sachverständige verpflichtend.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln, z.B. des Bundes ist zulässig, sofern die Summe aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
  • Eine Kombination des Darlehens mit Zuschüssen der IFB Hamburg ist ausgeschlosssen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Team Eigenheimförderung
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-480
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: privatkunden@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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