Förderprogramm: Stadt Passau - Balkonkraftwerke


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung einer kleinen Solarstromanlage (Balkonkraftwerk).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Nutzende, Mieter*innen, und Eigentümer*innen einer selbstgenutzten abgeschlossenen Wohnung und eines selbstgenutzten Einfamilienhauses.
  • Der/die Antragstellende muss die betroffene Wohneinheit selbst bewohnen und muss mit Hauptwohnsitz unter der Antragsanschrift in der kreisfreien Stadt Passau gemeldet sein. Die Meldung als Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderhöhe beträgt bei Anlagen bis einschließlich 400 Watt Gesamtleistung 75 Euro und bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 400 Watt 150 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Passau
Liegenschaftsamt
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: 0851/396-263
Fax: 0851/396-337
E-Mail-Adresse: liegenschaften@passau.de
Internet: www.passau.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

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