Förderprogramm: Stadt Wolfsburg - Förderung von Investitionen zur Solarstromerzeugung
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Neuinstallationen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ab einer Größe von 1 Kilowatt-Peak (kWp). Bei einer Anlagenerweiterung bleibt die bestehende Anlage unberücksichtigt.
- Die Installation eines Solarstromspeichers kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestspeicherkapazität von 3 kWh
- Geförderte Speicher müssen durch den Hersteller mit einer Zeitwertersatzgarantie von mindestens 10 Jahren ausgestattet sein.
- Steckerfertige-PV-Anlagen (Stecker-PV) können gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Strom wird aus steckerfertigen PV-Anlagen („Stecker-PV“) erzeugt.
- Die aktuellen Vorgaben der LSW Netz sind einzuhalten (u.a. anfallende Kosten durch die Installation eines Zweirichtungszählers).
- Die Mindestleistung der Gesamtanlage beträgt 250 Wp oder 0,25 kWp.
- Die maximale Leistung der Gesamtanlage beträgt 600 Wp oder 0,6 kWp (ab Ausgang Wechselrichter)
- Jeder teilnehmende Haushalt ist automatisch Betreiber der Anlagen und für die sachgerechte Installation zuständig.
- Die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin oder ggf. der Hauseigentümergemeinschaft liegt vor.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Liegenschaften im Stadtgebiet Wolfsburgs sind, auf, in, oder an denen die Anlageninstallation durchgeführt werden soll.
- Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des/der Eigentümers-/in zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Baukosten gewährt und wird folgendermaßen gefördert:- PV-Anlagen 10 kWp: 700 Euro
- PV-Anlagen ≥ 10 – 15 kWp: 1.100 Euro
- PV-Anlagen ≥ 15 kWp: 1.500 Euro
- Solarstromspeicher ≥ 3kWh: 500 Euro
- Steckerfertige PV-Anlagen (0,25 – 0,4 kWp): 150 Euro
- Steckerfertige PV-Anlagen (>0,4 – 0,6 kWp): 200 Euro.
- Pro Wohneinheit kann maximal eine PV-Anlage oder eine steckerfertige PV-Anlage sowie ein Solarstromspeicher gefördert werden.
- Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen und privaten Mitteln ist zulässig.
- Förderungen anderer Stellen, insbesondere von Bund und Land, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Wolfsburg
Umweltamt, Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361/28-5193
E-Mail-Adresse: umweltamt@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de
Weitere Informationen:
Alle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
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- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
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- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe