Förderprogramm: Stadt Kiel - Klimaschutzfonds


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase, insbesondere Kohlendioxid, und zur Einsparung von Primärenergie beitragen. Förderfähige Maßnahmen:

  • Einführung und Nutzung regenerativer Energien
  • Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung
  • Einsparung von Energie (Pilotprojekte)
  • Erneuerung auf regenerative Heiz-Anlagen
  • bestimmte Flüssiggasanlagen von Primagas.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Institution und Unternehmen, Verbände und Vereine, Gruppen, insbesondere Schülergruppen und Einzelpersonen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 100 Prozent der zuschussfähigen Aufwendungen (Bemessungsgrundlage sind die Geräte- und Materialkosten).
  • Es stehen insgesamt circa 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Kumulierung:
  • Eine Kumulierung (Kombination) mit anderen Zuschuss-/Förderprogrammen bis zur vollständigen Kostendeckung ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist.
  • Bei einer möglichen Kumulierung der Programme darf die Fördersumme nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 108
24103 Kiel
E-Mail-Adresse: Jens-Peter.Koopmann@kiel.de
Internet: www.kiel.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Brennstoffzellen-Heizung | Wärmepumpe | Fernwärme

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