Förderprogramm: Land Brandenburg - Wohneigentum - Wohneigentum - Anschubfinanzierung für Investoren


Was wird gefördert?

Die Anschubfinanzierung fördert:

  • die Wiederherstellung von bestehenden Gebäuden
  • den Neubau zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen.
Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören
  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
  • "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
  • Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden private und gewerbliche Investierende, die ein Vorhaben zur Bildung von selbst genutzten Wohneigentum verwirklichen wollen. Die Investoren veräußern die Wohnungen nach Fertigstellung an selbst nutzende Eigentümer*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht aus einer Anschubfinanzierung mit zinsfreien Baudarlehen.
  • Das maximale Baudarlehen beträgt bis zu 3.500 Euro je m² Wohnfläche.
  • Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von drei Jahren zins- und tilgungsfrei. Anschließend gilt der auf dem Kapitalmarkt übliche Zinssatz. Die Tilgung beträgt ab diesem Zeitpunkt mindestens drei Prozent.
Kumulierung: Die Kombination der Förderung nach dieser Richtlinie mit der Förderung Dritter ist zulässig. Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung sowie des altersgerechten Umbaus durch die KfW genutzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

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