Förderprogramm: Stadt Werther (Westf.) - Kommunales Förderprogramm Klimaschutz


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen:

  • Erneuerbare Energien
  • Klimafreundliche Mobilität
  • Klimafolgenanpassung und Biologische Vielfalt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Volljährige Bürger*innen mit einem Erstwohnsitz in Werther (Westf.)
  • Eigentümer*innen und Mieter*innen von privat genutzten Immobilien in Werther (Westf.).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses.
  • Photovoltaik in Form von Stecker-Solar-Geräten (sogenannte Balkon-kraftwerke): 50 Euro/Modul, aber maximal 200 Euro
  • Lastenfahrrad (mit oder ohne E-Antrieb): 300 Euro pauschal
  • Gründach und Fassadenbegrünung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, aber maximal 15 Euro/m² und maximal 1.000 Euro
  • Es gilt ein Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro pro Haushalt pro Jahr. Mehrere verschiedene Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden. Es wird pro Haushalt nur je eine gleiche Maßnahme gefördert.
Kumulierung: Das Kommunale Förderprogramm Klimaschutz ist mit anderen Förderprogrammen kumulierbar, sofern dieses dies zulassen. Die Stadt Werther (Westf.) führt keine Prüfung der Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen durch und übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung ggf. wegfallende oder gekürzte Fördermittel einer anderen Stelle.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Werther (Westf.)
Klimaschutzmanagement
Mühlenstraße 2
33824 Werther (Westf.)
Telefon: 05204/705-72
E-Mail-Adresse: eike.horn@stadt-werther.de
Internet: www.stadt-werther.de

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