Förderprogramm: Stadt Minden - Förderprogramm „KlimaPlus+“


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Photovoltaik und Haus und Garten (sog. Förderbausteine).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle volljährigen Privatpersonen (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz in Minden. Auch Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken in Minden sowie Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) mit Sitz in Minden können antragsberechtigt sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die gleichzeitige Beantragung mehrerer, verschiedener Fördermaßnahmen ist möglich, es gilt hierbei jedoch ein Förderhöchstbetrag von maximal 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
  • Es gilt eine Bagatellgrenze für Auszahlungen von 50 Euro pro Antrag.
  • Lastenräder: Gefördert werden Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb. Es werden sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge gefördert. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent des Kaufpreises oder der Leasingrate, jedoch maximal 600 Euro pro Fahrzeug.
  • Stecker-Solargeräte: Gefördert werden Stecker-Solargeräte (sogenannte Balkonmodule oder Mini- Photovoltaikanlagen) mit einem Wechselrichter für ein privates Wohngebäude oder eine Wohneinheit, welche direkt an den häuslichen Stromkreis angeschlossen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Wohneinheit/Wohngebäude pauschal 150 Euro.
  • Energetische Sanierung: Gefördert werden Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden sowie im Bereich der Heizung und Anlagentechnik und die dazugehörigen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wie z.B.
    • die Dämmung der Außenwände oder des Daches,
    • der Austausch von Fenstern und Türen,
    • die Optimierung von Heizungsanlagen durch einen hydraulischen Abgleich, den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern oder auch durch energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen, etc.
    und die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Maßnahmenkosten, jedoch maximal 1.500 Euro.
  • Entsiegelung: Gefördert wird die Entsiegelung (Entfernen vollversiegelter Bodenbeläge, d.h. Bebauungen oder wasserundurchlässige Oberflächen, einschließlich des Rückbaus von Schottergärten) in Einheit mit Wiederbegrünung des Bodens. Hierbei ist unerlässlich, dass die neugestaltete Fläche zu mindestens 80 Prozent versickerungsfähig ist. Die Förderung beträgt 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 1.000 Euro je Flurstück.
  • Dachbegrünung: Gegenstand der Förderung ist die fachgerechte Anlage einer Dachbegrünung. Die Förderung beträgt 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 800 Euro je Flurstück.
  • Fassadenbegrünung: Gegenstand der Förderung ist die fachgerechte Begrünung von Fassaden durch einen Fachbetrieb. Die Förderung beträgt 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 800 Euro je Flurstück.
Kumulierung:
  • Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind grundsätzlich möglich, sofern es in der vorliegenden Förderrichtlinie nicht ausdrücklich anders angegeben ist und sofern andere Förderprogramme eine Kumulierung nicht ausschließen.
  • Als Kumulierung zählen lediglich Zuschüsse und ausdrücklich keine Steuererleichterungen, vergünstigte Kredite oder EEG-Einspeisevergütungen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Minden
Stadtplanung und Umwelt / Klimaschutzmanagement
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Telefon: 0571/8 96 36
E-Mail-Adresse: klimaschutzmanagement@minden.de
Internet: www.minden.de

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