Förderprogramm: Stadt Osnabrück - Osnabrück saniert
Was wird gefördert?
Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen an Bestandsgebäuden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Für die Förderung von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von beheizten Sanierungsobjekten, im Einzelnen von:
- Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung
- Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung)
- Gebäuden im Eigentum von Vereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus
- Für die Förderung Photovoltaikanlagen sind auch Eigentümer*innen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern antragsberechtigt.
- Persönlich antragsberechtigt sind insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:- Dämmung von Außenwänden: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Euro/m²
- Dämmung von Dachflächen: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro/m²
- Dämmung von Kellerdecken/Bodenflächen gegen Erdreich: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25 Euro/m²
- Photovoltaikanlagen: 30 Prozent der förderfähigen Nettokosten, 500 Euro/kWp über 8 kWp
- Die maximale Zuwendung für Dämmmaßnahmen beträgt pro Sanierungsobjekt 75.000 Euro.
- Die maximale Förderung für eine Photovoltaikanlage beträgt je Sanierungsobjekt 20.000 Euro und kann zusätzlich zu den Zuwendungen für Dämmmaßnahmen gewährt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Osnabrück
Kontaktstelle Wohnraum
Bierstraße 32
49074 Osnabrück
Telefon: 0541/323-3245
E-Mail-Adresse: steinkamp@osnabrueck.de
Internet: www.osnabrueck.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Photovoltaik
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe