Förderprogramm: Stadt Osnabrück - Osnabrück saniert


Was wird gefördert?

Gefördert werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen an Bestandsgebäuden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Für die Förderung von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von beheizten Sanierungsobjekten, im Einzelnen von:
    • Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung
    • Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohneinheiten nach Sanierung, die außerhalb dieser Wohneinheiten zusätzlich gewerblich genutzt werden (Mischnutzung)
    • Gebäuden im Eigentum von Vereinen mit Gemeinnützigkeitsstatus
    antragsberechtigt.
  • Für die Förderung Photovoltaikanlagen sind auch Eigentümer*innen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern antragsberechtigt.
  • Persönlich antragsberechtigt sind insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Dämmung von Außenwänden: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Euro/m²
  • Dämmung von Dachflächen: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro/m²
  • Dämmung von Kellerdecken/Bodenflächen gegen Erdreich: 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25 Euro/m²
  • Photovoltaikanlagen: 30 Prozent der förderfähigen Nettokosten, 500 Euro/kWp über 8 kWp
  • Die maximale Zuwendung für Dämmmaßnahmen beträgt pro Sanierungsobjekt 75.000 Euro.
  • Die maximale Förderung für eine Photovoltaikanlage beträgt je Sanierungsobjekt 20.000 Euro und kann zusätzlich zu den Zuwendungen für Dämmmaßnahmen gewährt werden.
Kumulierung: Eine Kumulierung (Kombination) mit anderen nichtstädtischen Förderprogrammen ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist und der verbleibende Eigenanteil der antragstellenden Person(en) an den förderfähigen Kosten nach Abzug aller Zuschüsse mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Osnabrück
Kontaktstelle Wohnraum
Bierstraße 32
49074 Osnabrück
Telefon: 0541/323-3245
E-Mail-Adresse: steinkamp@osnabrueck.de
Internet: www.osnabrueck.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"