Förderprogramm: Stadt Essen - Förderung von Solarenergie
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- PV-Anlagen ab einer Nennleistung in Kilowatt-Peak (kWp) von 1 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenkollektoren je Antragstellenden, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden
- Stecker-Solargeräte bzw. Balkon- bzw. Mini-PV-Anlagen
- thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung mit dem gültigen Prüfzeichen "Solar Keymark".
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/3612, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen, Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Zuwendung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses.- Förderhöhe bei Photovoltaikanlagen:
- 1 bis 2 kWp: 500 Euro
- über 2 bis 5 kWp: 750 Euro
- über 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
- über 10 kWp bis 40 kWp: 100 Euro je angefangener kWp
- über 40 kWp: 4.000 Euro
- Förderhöhe Stecker-Solargeräte: Ab 0,3 kWp (300 Wp) beträgt der Zuschuss 200 Euro. Bei Begrenzung des Wechselrichters auf maximal 800 VA kann die gesamte Modulleistung über 800 Wp liegen. Bei Mehrfamilienhäusern ist je Wohneinheit ein Stecker-Solargerät förderfähig.
- Förderhöhe bei Solarthermischen Anlagen: Der Zuschuss für Warmwasserbereitung und Heizungbeträgt 1.000 Euro pauschal.
- Photovoltaikanlagen (nicht Stecker-Solargeräte) auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert.
- Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten) soll für Betreibende folgender Bonus gewährt werden: 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit im Neubau sowie 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit im Bestand.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Essen
Team Solar
I. Dellbrügge 4
45127 Essen
Telefon: 0210/88-82333
E-Mail-Adresse: solar@gha.essen.de
Internet: www.essen.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe