Förderprogramm: Stadt Essen - Förderung von Solarenergie


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • PV-Anlagen ab einer Nennleistung in Kilowatt-Peak (kWp) von 1 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenkollektoren je Antragstellenden, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden
  • Stecker-Solargeräte bzw. Balkon- bzw. Mini-PV-Anlagen
  • thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung mit dem gültigen Prüfzeichen "Solar Keymark".


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/3612, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen, Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuwendung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses.
  • Förderhöhe bei Photovoltaikanlagen:
    • 1 bis 2 kWp: 500 Euro
    • über 2 bis 5 kWp: 750 Euro
    • über 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
    • über 10 kWp bis 40 kWp: 100 Euro je angefangener kWp
    • über 40 kWp: 4.000 Euro
  • Förderhöhe Stecker-Solargeräte: Ab 0,3 kWp (300 Wp) beträgt der Zuschuss 200 Euro. Bei Begrenzung des Wechselrichters auf maximal 800 VA kann die gesamte Modulleistung über 800 Wp liegen. Bei Mehrfamilienhäusern ist je Wohneinheit ein Stecker-Solargerät förderfähig.
  • Förderhöhe bei Solarthermischen Anlagen: Der Zuschuss für Warmwasserbereitung und Heizungbeträgt 1.000 Euro pauschal.
  • Photovoltaikanlagen (nicht Stecker-Solargeräte) auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert.
  • Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten) soll für Betreibende folgender Bonus gewährt werden: 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit im Neubau sowie 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit im Bestand.
Kumulierung: Zuwendungen können grundsätzlich mit Zuwendungen aus anderen Förder- oder Darlehensprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder anderen Institutionen kumuliert werden, soweit dies nach den Bestimmungen der anderen Förderprogramme zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Essen
Team Solar
I. Dellbrügge 4
45127 Essen
Telefon: 0210/88-82333
E-Mail-Adresse: solar@gha.essen.de
Internet: www.essen.de

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