Förderprogramm: Stadt Essen - Förderung von Solarenergie


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • PV-Anlagen ab einer Nennleistung in Kilowatt-Peak (kWp) von 1 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenkollektoren je Antragstellenden, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden
  • Stecker-Solargeräte bzw. Balkon- bzw. Mini-PV-Anlagen.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/3612, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen, Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dach-Photovoltaikanlagen werden mit 500 Euro (pauschal) zuzüglich 100 Euro je angefangener kWp, maximal 4.000 Euro gefördert.
  • Fassaden-Photovoltaikanlagen werden mit 750 Euro (pauschal) zuzüglich 150 Euro je angefangener kWp, maximal 5.750 Euro gefördert.
  • Der Zuschuss für Stecker-Solargeräte ab 0,3 kWp (300 Wp) beträgt 150 Euro pauschal.
  • Des Weiteren gibt es jeweils einen Bonus für Mieterstrom und bei Einzelanlagen für verschiedene Wohneinheiten auf einem Mehrfamilienhaus.
Kumulierung: Zuwendungen können grundsätzlich mit Zuwendungen aus anderen Förder- oder Darlehensprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder anderen Institutionen kumuliert werden, soweit dies nach den Bestimmungen der anderen Förderprogramme zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Essen
Team Solar
I. Dellbrügge 4
45127 Essen
Telefon: 0210/88-82333
E-Mail-Adresse: solar@gha.essen.de
Internet: www.essen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk | Photovoltaik

Übersicht über alle Förderprogramme
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