Förderprogramm: Stadt Göttingen - Förderung Energetisches Sanieren


Was wird gefördert?

Durch einen finanziellen Zuschuss gefördert werden können:

  • die Dämmung der Gebäudehülle
  • der Austausch von klimaschädlichen Heizanlagen durch klimafreundliche Heizanlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtige oder Mieter*innen, die ihr Gebäude im Göttinger Stadtgebiet im Sinne des Förderprogramms sanieren wollen.
  • Antragsberechtigt sind zudem gemeinnützige Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen. Das Vereinsgebäude darf nicht als Wohngebäude genutzt werden. Die Förderfähigkeit der Vereine wird im Einzelfall geprüft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • I: Energieeffiziente Gebäudehülle
    • Außenwand von innen oder außen: 10 Euro/m²
    • Dachfläche: 10 Euro/m²
    • Oberste Geschossdecke: 5 Euro/m²
    • Kellerdecke: 5 Euro/m²
    • Fenster und Hauseingangstüren: 15 Euro/m²
    • Wer sein Haus ganzheitlich zum Effizienzhaus saniert, kann alternativ auch folgendes beantragen:
      • Sanierung zum Effizienzhaus Stufe 70: 2.500 Euro
      • Sanierung zum Effizienzhaus Stufe 55: 3.500 Euro
  • II: Energieeffizientes Heizen
    • Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk: 600 Euro
    • Solarthermie-Anlage: 800 Euro
    • Holzpellet-Kessel: 500 Euro
    • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: 500 Euro
    • Wärmepumpe (außer Luft-Wasser-Wärmepumpe): 600 Euro
    • Fernwärmeanschluss: 800 Euro
  • Es gibt folgende Boni, die zusammen mit Maßnahme I und/oder Maßnahme II beantragt werden können. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent der bewilligten Fördersumme aus Maßnahme I oder II.
  • Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Die maximale Förderhöhe richtet sich nach den Gebäudebewohner*innen. Sie beträgt für ein Gebäude mit 1 bis 4 Bewohner*innen 3.500 Euro. Je Gebäudebewohner*in erhöht sich die maximale Förderhöhe um 250 Euro. Die maximale Förderhöhe kann damit auf höchstens 6.000 Euro erhöht werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Referat 07
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-3939
E-Mail-Adresse: klimafonds@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"