Förderprogramm: Stadt Göttingen - Förderung Energetisches Sanieren
Was wird gefördert?
Durch einen finanziellen Zuschuss gefördert werden können:
- die Dämmung der Gebäudehülle
- der Austausch von klimaschädlichen Heizanlagen durch klimafreundliche Heizanlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtige oder Mieter*innen, die ihr Gebäude im Göttinger Stadtgebiet im Sinne des Förderprogramms sanieren wollen.
- Antragsberechtigt sind zudem gemeinnützige Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen. Das Vereinsgebäude darf nicht als Wohngebäude genutzt werden. Die Förderfähigkeit der Vereine wird im Einzelfall geprüft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- I: Energieeffiziente Gebäudehülle
- Außenwand von innen oder außen: 10 Euro/m²
- Dachfläche: 10 Euro/m²
- Oberste Geschossdecke: 5 Euro/m²
- Kellerdecke: 5 Euro/m²
- Fenster und Hauseingangstüren: 15 Euro/m²
- Wer sein Haus ganzheitlich zum Effizienzhaus saniert, kann alternativ auch folgendes beantragen:
- Sanierung zum Effizienzhaus Stufe 70: 2.500 Euro
- Sanierung zum Effizienzhaus Stufe 55: 3.500 Euro
- II: Energieeffizientes Heizen
- Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerk: 600 Euro
- Solarthermie-Anlage: 800 Euro
- Holzpellet-Kessel: 500 Euro
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: 500 Euro
- Wärmepumpe (außer Luft-Wasser-Wärmepumpe): 600 Euro
- Fernwärmeanschluss: 800 Euro
- Es gibt folgende Boni, die zusammen mit Maßnahme I und/oder Maßnahme II beantragt werden können. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent der bewilligten Fördersumme aus Maßnahme I oder II.
- Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.
- Die maximale Förderhöhe richtet sich nach den Gebäudebewohner*innen. Sie beträgt für ein Gebäude mit 1 bis 4 Bewohner*innen 3.500 Euro. Je Gebäudebewohner*in erhöht sich die maximale Förderhöhe um 250 Euro. Die maximale Förderhöhe kann damit auf höchstens 6.000 Euro erhöht werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Göttingen
Referat 07
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-3939
E-Mail-Adresse: klimafonds@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | BHKW | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | label_waermepumpe | label_waermepumpe_wasser
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe