Förderprogramm: Stadt Göttingen - Förderung Wasser und Begrünung


Was wird gefördert?

Durch einen finanziellen Zuschuss gefördert werden können:

  • Balkon-PV-Module: Anschaffung eines Balkon-PV-Moduls (bei einer Wechselrichterleistungsbegrenzung von bis zu max. 800 Watt), nur für Mieter*innen
  • PV-Anlagen > 5 kWp: Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen
  • Innovationsbonus: PV-Anlagen an Fassaden, auf intensiv genutzten Gründächern, kombinierte Photovoltaik/Solarthermie-Kollektoren, Belegung der Volldachfläche.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtige oder Mieter*innen, die Wasser- oder Begrünungsmaßnahmen im Sinne des Förderprogramms realisieren wollen.
  • Antragsberechtigt sind zudem gemeinnützige Vereine, die ein eigenes Vereinsgebäude im Göttinger Stadtgebiet besitzen. Das Gebäude darf nicht als Wohngebäude genutzt werden. Die Förderfähigkeit der Vereine wird im Einzelfall geprüft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Balkon-PV-Module: Der Zuschuss beträgt pauschal 180 Euro. Leistungsbeziehende erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 200 Euro. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
  • PV-Anlagen > 5 kWp: Die Förderung beträgt 180 Euro pro installierte Leistung (kWp).
  • Innovationsbonus: Der Innovationszuschuss beträgt 50 Prozent der Fördersumme der beantragten Maßnahme PV-Anlagen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Referat 07
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-3939
E-Mail-Adresse: klimafonds@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
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