Förderprogramm: Stadt Leipzig - Förderung von Stecker-Solar-Geräten


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die Anschaffung, die Installation und Inbetriebnahme von netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter (nachfolgend Stecker-Solar-Geräte genannt).
  • Dabei soll sich die Förderung insbesondere an Menschen mit geringem Einkommen (Leipzig-Pass Inhaber) richten, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutzbemühungen der Stadt Leipzig teilzuhaben.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind natürliche Personen (bzw. deren gesetzliche Vertreter) welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Besitz eines Leipzig-Passes sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Fördersumme beträgt pauschal 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät.
  • Werden dadurch die Gesamtkosten überschritten, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit EU-, Bundes- und Länderförderungen ist ausgeschlossen (Doppelförderung).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Leipzig
Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Friedrich-Ebert-Straße 19A
04109 Leipzig
Fax: 0341/123-1622
E-Mail-Adresse: klimaschutz@leipzig.de
Internet: www.leipzig.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

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