Förderprogramm: Stadt Herten - Lastenradförderung


Was wird gefördert?

Gefördert werden Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr und werksneue, standardisierte und serienmäßig hergestellte Fahrradanhänger zum Transport von Gütern/Personen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten und eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Hertener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Herten).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuschusshöhe beträgt 35 Prozent des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.).
  • Es gelten die folgenden Höchstgrenzen:
    • 1400 Euro für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung
    • 700 Euro für Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung
    • 250 Euro für Lasten-/Kinderfahrradanhänger.
  • Beantragen mindestens zwei Haushalte ein Lastenfahrrad und/oder einen Fahrradanhänger zur gemeinsamen Nutzung, wird ein pauschaler Bonus in Höhe von 10 Prozent der jeweils gültigen Förderhöchstgrenze gewährt.
Kumulierung: Die Fördermittel dürfen nicht mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen kumuliert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt‐Schumacher‐Straße 2
45699 Herten
Telefon: 02366/303-689
E-Mail-Adresse: Umwelt@herten.de
Internet: www.herten.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme
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