Förderprogramm: Stadt Konstanz - Förderprogramm energetische Bestandssanierung Stadt Konstanz


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen in zwei Förderprogrammen:

  • Das Förderprogramm zur „Breitenförderung“, welches sich an alle Eigentümer*innen von Wohngebäuden bzw. Vereinsheimen sowie ggf. deren Mieter*innen richtet.
  • Das Förderprogramm zur „Leuchtturmförderung“, das besonders ambitionierte Vorhaben in einem Wettbewerbsmodell zusätzlich unterstützt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Personen, die Energiesparmaßnahmen an einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude realisieren wollen, welches im Eigentum
    • natürlicher Personen,
    • von Personengemeinschaften, sonstigen Personenmehrheiten (wie z. B. Erbengemeinschaften) oder Wohnungseigentumsgemeinschaften steht, deren Mitglieder jeweils ausschließlich natürliche Personen sind,
    • sowie von Mieter*innen.
  • Des Weiteren sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz in Konstanz antragsberechtigt, wenn sich die zu fördernden Maßnahmen auf ein überwiegend selbstgenutztes Gebäude beziehen soll.

Beschreibung des Förderprogramms:

Ein/e Antragstellende/r kann Anträge für mehrere Maßnahmen und Gebäude stellen. Pro Gebäude können maximal 50.000 Euro Fördermittel aus dem Programm „Breitenförderung“ bewilligt werden. Unter Umständen kann sich dieser Betrag um bis zu 10.000 Euro aus dem Programm „Leuchtturmförderung“ erhöhen.

Förderprogramm „Breitenförderung“
  • Wärmedämmung der Gebäudehülle:
    • Gefördert wird:
      • Außenwanddämmung
      • Innendämmung (nur im Falle denkmalgeschützter Gebäude)
      • Dämmung des Daches oder der Dachgauben
      • Dämmung der obersten Geschossdecke
      • Dämmung der Kellerdecke und gegen unbeheizte Räume
      • Austausch der Fenster und Fenster- oder Haustüren.
    • Es gelten folgende Förderhöchst- und Mindestgrenzen: Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten pro Gebäude = 5.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit pro Gebäude = 1.500 Euro, zusammen jedoch maximal 32.000 Euro pro Gebäude.
    • Honoriert werden sehr gute Energiestandards mit einem nach Effizienzstandard und Anzahl der Wohneinheiten gestaffelten Bonus. Die oben genannten Fördergrenzen werden dann wie folgt erhöht:
      • Effizienzhaus Denkmal + 1.000 Euro pro Gebäude
      • Effizienzhaus 85 + 2.500 Euro pro Gebäude
      • Effizienzhaus 70 + 3.500 Euro pro Gebäude
      • Effizienzhaus 55 + 5.000 Euro pro Gebäude
      • Effizienzhaus 40 / Passivhaus + 7.000 Euro pro Gebäude
      • Erreichen einer „Erneuerbare-Energien-Klasse“ + 1.000 Euro pro Gebäude
      • Für Effizienzhaus-Gebäude ab 4 Wohneinheiten gibt es einen Sonderbonus von 500 Euro pro Wohneinheit, maximal 9.000 Euro pro Gebäude.
  • Heizungstausch:
    • Die Umstellung auf eine Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen wird in diesem Sinne mit einer pauschalen „Abwrackprämie“ bezuschusst.
    • Der Heizungstausch wird pauschal mit 1.000 Euro pro Heizungsanlage bezuschusst.
  • Bonusförderung: Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik:
    • Wird die bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zugebaut, kann Anspruch auf zusätzliche Förderung bestehen.
    • Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro pro Gebäude.
    • Wird nachgewiesen, dass die Dachfläche über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bis zum maximalen Flächenpotenzial (mindestens 80 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche) belegt wird oder PV-Module an geeigneten Flächen zusätzlich an der Fassade oder auf dem nach Norden orientierten Dach installiert werden, kann die Förderung auf pauschal 2.000 Euro erhöht werden.
  • Anschluss an ein Nahwärmenetz:
    • Gefördert wird der Anschluss an ein Nahwärmenetz.
    • Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro pro Anschluss.
  • Umstellung von dezentraler Beheizung auf Zentralheizung:
    • Die Förderung beträgt pauschal 2.500 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit sowie 500 Euro für jede weitere Wohneinheit, maximal jedoch 12.000 Euro pro Gebäude.
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung:
    • Gefördert wird der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
    • Die Förderung beträgt pauschal für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit pauschal 1.000 Euro sowie 500 Euro für jede weitere Wohneinheit, maximal jedoch bis zu 10.500 Euro pro Gebäude.
  • Umstellung der dezentralen Warmwasserbereitung auf Brauchwarmwasserwärmepumpen:
    • Wird das Brauchwarmwasser in einem Wohngebäude oder einer Wohnung durch dezentrale Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt, die bislang Öl, Gas oder Strom als Energieträger nutzen, kann die Umstellung der Warmwasserversorgung auf eine Brauchwarmwasserwärmepumpe gefördert werden.
    • Die Förderung beträgt pauschal für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit pauschal 500 Euro sowie 500 Euro für jede weitere Wohneinheit, maximal jedoch bis zu 10.000 Euro pro Gebäude.
  • Steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage:
    • Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), die mindestens fünf Jahre betrieben werden.
    • Pauschaler Zuschuss zu Anschlusskosten: 200 Euro/Anlage und Wohneinheit.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Konstanz
Amt für Klimaschutz
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon: 07531/900-5443
E-Mail-Adresse: sanierungsfoerderung@konstanz.de
Internet: www.stadt.konstanz.de

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