Förderprogramm: Stadt Wunstorf - Förderung von Balkonsolaranlagen


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Neuanschaffung von Balkonsolaranlagen.
  • Förderfähig sind Balkonsolaranlagen, Mini- Solaranlagen, steckerfertigen PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke, wenn diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und somit als Balkonsolaranlage registriert wurden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen beantragen, die Eigentümer*in und Betreibende der Balkonsolaranlage sind und diese an einem Wohngebäude oder dessen Nebenanlagen zur Nutzung von Solarstrom verwenden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Anschaffungskosten gewährt. Zu den Anschaffungskosten zählt der Kaufpreis für die Balkonsolaranlage inklusive Wechselrichter und Kabel.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt 250 Euro.
Kumulierung: Die Zuwendung kann mit anderen Fördermitteln kumuliert werden, soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Sofern eine weitere Förderung in Anspruch genommen wurde oder wird, ist dies beiden Fördermittelgebern mitzuteilen. Die kumulierte Fördersumme darf den Anschaffungswert der Anlage nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Wunstorf
Klimaschutzmanagement / Stichwort: „PV-Förderung“
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031/101-349
E-Mail-Adresse: klimaschutz@wunstorf.de
Internet: www.wunstorf.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

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