Förderprogramm: Stadt Wunstorf - Förderung des sozialen Wohnungsbaus


Was wird gefördert?

Gefördert wird im Rahmen der Mietwohnraumförderung der Neubau von Mietwohnungen oder die Änderung und Erweiterung von Gebäuden zur Neuschaffung von sozialem Wohnraum.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass gleichzeitig eine Landes- und/oder Regionsförderung für das geplante Bauvorhaben in Anspruch genommen wird.
  • Der Zuschuss beträgt bei der Neuschaffung von Mietwohnraum für Berechtigte mit niedrigem Einkommen 12.000 Euro je neu geschaffene Wohnung sowie 3.000 Euro zusätzlich für jede kleine Wohnung mit einer Wohnfläche bis 60 m².
  • Bei der Neuschaffung von Mietwohnraum für Berechtigte mit mittlerem Einkommen beträgt die Förderung 8.000 Euro je neu geschaffene Wohnung.
  • Für geförderte Mietwohnungen gilt in den ersten drei Jahren ab Bezugsfertigkeit eine höchstzulässige Nettokaltmiete von 5,80 Euro/m² für Berechtigte mit niedrigem Einkommen und 7,20 Euro/m² für Berechtigte mit mittlerem Einkommen.
Kumulierung: Die Zuwendung kann mit anderen Fördermitteln kumuliert werden, soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird. Sofern eine weitere Förderung in Anspruch genommen wurde oder wird, ist dies beiden Fördermittelgebern mitzuteilen. Die kumulierte Fördersumme darf den Anschaffungswert der Anlage nicht überschreiten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Wunstorf
Fachbereich Bauverwaltung
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Internet: www.wunstorf.de

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