Förderprogramm: Landkreis Lüneburg - Förderung des sozialen Wohnungsbaus


Was wird gefördert?

Gefördert werden die folgenden Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen)
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in ihrem Eigentum ein zu sanierendes Haus bzw. eine zu sanierende Wohnung im Landkreis Lüneburg haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung für die Gesamt-Investitionssumme (brutto) aller Maßnahmen gewährt. Maßgeblich für die Höhe der Förderung sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Kosten.
  • Der Fördersatz beträgt 30 Prozent mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Voraussetzung: Für das zu sanierende Wohnobjekt wurde vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Kumulierung:
  • Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.
  • Die Gesamtförderung durch Zuschüsse darf eine Höhe von 49 Prozent der Gesamtkosten (brutto) nicht übersteigen.
  • Eine bestehende gleichartige Förderrichtlinie einer Kommune im Landkreis Lüneburg ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Telefon: 04131/26-1119
E-Mail-Adresse: klimaschutz@landkreis-lueneburg.de
Internet: www.landkreis-lueneburg.de

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