Förderprogramm: Stadt Coburg - Förderprogramm Regenerative Energien


Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Gefördert wird die Anschaffung und Installation von steckbaren Wechselstromerzeugungsgeräten mit einer Leistung zwischen 300 und 600 Watt (sog. „Balkon-Kraftwerke“) unabhängig von ihrem Hersteller.
  • Gefördert werden ausschließlich sämtliche Arten von Planungs- und Projektierungskosten (inkl. möglicherweise erforderlicher Sonderingenieurleistungen / technische Untersuchungen) für Sonderformen von PV-Anlagen wie z. B. Solarpanels an Fassaden, Solaranlagen mit Integration in denkmalgeschützte Objekte, Gesamtplanung für Balkonkraftwerke an Mehrfamilienhäusern o. ä.
  • Gefördert werden im Rahmen dieses Fördertatbestands ausschließlich stationäre Systeme, die die gespeicherte Energie in Form von elektrischem Strom abgeben.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • „Balkon-Kraftwerke“: Anspruchsberechtigt für diesen Fördertatbestand sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg.
  • Sonderformen von PV-Anlagen: Anspruchsberechtigt für diesen Fördertatbestand sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sowie Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften mit Sitz in der Stadt Coburg.
  • Batteriespeicher: Anspruchsberechtigt für diesen Fördertatbestand sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Coburg sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Coburg.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • „Balkon-Kraftwerke“: Bei positivem Ergebnis der Prüfung beträgt die Förderung pauschal 100 Euro pro Anlage. Die Förderung wird einmalig pro Objekt bzw. im Falle von Objekten mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten einmalig pro abgeschlossener Wohneinheit ausgereicht.
  • Sonderformen von PV-Anlagen: Bei positivem Ergebnis der Prüfung beträgt die Förderung 45 Prozent der Planungs- und Projektierungskosten der Anlage bis zu einer Maximalsumme von 20.000 Euro im Einzelfall. Gefördert werden ausschließlich die Netto-Kosten. Die Förderung wird einmalig pro Objekt ausgereicht.
  • Batteriespeicher: Die Basisförderung für eine Netto-Speicherkapazität von 5 kWh beträgt 500 Euro. Pro zusätzlicher voller kWh Speicherkapazität werden pauschal 75 Euro Förderung gewährt. Die Förderung wird auf höchstens 30 kWh begrenzt. Die Höchstförderung pro Speicheranlage beträgt somit 2.375 Euro; Anlagen mit weniger als 5 kWh Speicherkapazität werden grundsätzlich nicht gefördert. Die Förderung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Bescheids.
  • Bonusförderung „Elektromobilität“: Zusätzlich gewährt die Stadt Coburg eine Bonusförderung, wenn die Kombination aus Erzeugungs-Anlage und Batteriespeicher nach § 5, Ziffer 4 dieser Richtlinie technisch ergänzt wird um den Anschluss einer sog. Wallbox zum stationären Aufladen von Fahrzeugen mit Elektrobetrieb. Die Bonusförderung beträgt in einem solchen Fall pauschal 250 Euro und wird einmalig pro Objekt gewährt.
Kumulierung:
  • Die kommunalen Fördermittel der Stadt Coburg können grundsätzlich zusätzlich zu Fördermitteln von Land, Bund und Europäischer Union eingesetzt werden. Solche Fördermittel von Land, Bund und Europäischer Union haben keine Auswirkung auf die Förderung der Stadt Coburg und deren konkrete Höhe.
  • Allerdings ist die Förderung der Stadt Coburg bei der Beantragung anderer Fördermittel für die identische Maßnahme als Einnahme anzugeben.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Coburg
Markt 1
96450 Coburg
Telefon: 09561/89-0
E-Mail-Adresse: info@coburg.de
Internet: www.coburg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk | Photovoltaik | Batteriespeicher

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