Förderprogramm: Stadt Trier - Förderung von Begrünung und Entsiegelung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung ("Entschotterung") von Privatgrundstücken.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung:
    • Bezuschusst werden Planungs-, Material-, Baukosten ab 15 m² Dachfläche.
    • Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, bis 15 Grad Dachneigung maximal 3.000 Euro und über 15 Grad Dachneigung maximal 5.000 Euro.
    • Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
  • Fassadenbegrünung:
    • Bezuschusst werden Planungs-, Material-, Baukosten ab 200 Euro förderfähige Kosten.
    • Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten bis zu 3.000 Euro .
    • Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten.
  • Entsiegelung und Begrünung:
    • Bezuschusst werden Planungs-, Material-, Baukosten ab 20 m² Dachfläche.
    • Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro m², maximal 1000 Euro.
    • Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Trier
Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon: 0651/718-0
Fax: 0651/718-4100
E-Mail-Adresse: rathaus@trier.de
Internet: www.trier.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
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