Förderprogramm: Stadt Aalen - Lasst Aalen wachsen - Gebäudebegrünungen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden fachgerechte Dachbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten sowie Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen. Alle Maßnahmen und Materialien ab der Wurzelschutzschicht.
  • Zudem werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden und Neubauten sowie Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen und in Ausnahmefällen troggebundene Fassadenbegrünungen gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen als Grund- bzw. Gebäudeeigentümer oder sonst dingliche Verfügungsberechtigte, Mieter, Dritte mit Einverständnis des Eigentümers sowie gemeinnützige Vereine.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen gehören dazu auch juristische Personen und Einrichtungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Fördersatz beträgt 100 Prozent der durch Rechnung nachgewiesenen, tatsächlichen Bruttokosten.
  • Die Förderobergrenze je Vorhaben liegt bei 2.000 Euro, die Förderuntergrenze bei 500 Euro bei Dachbegrünungen und bei 200 Euro für Fassadenbegrünungen.
  • Die geförderten Maßnahmen sind langfristig anzulegen und – nach Fertigstellung – auf eine Dauer von mindestens 10 Jahren zu erhalten. Für bewilligte und ausbezahlte Vorhaben kann im Zeitraum von 10 Jahren kein weiterer Förderantrag gestellt werden.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. Aalener Innenentwicklungsprogramm) ist grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall geprüft.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Aalen
Amt für Grünflächen und Klimaschutz
Marktplatz 30
73430 Aalen
Telefon: 07361/52-1328, -1893
E-Mail-Adresse: gebaeudegruen@aalen.de
Internet: www.aalen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

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