Förderprogramm: Stadt Wetzlar - Förderung von Photovoltaikanlagen


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen:

  • Aufdach-, Indach- oder Fassadenphotovoltaikanlagen
  • Stromspeicher (nur in Kombination mit der Neuinstallation/Erweiterung von Photovoltaikanlagen)
  • Mikro-Photovoltaikanlagen ab 300 Watt (sogenannte Balkonkraftwerke)
  • Umrüstung von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, für die die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nach 20 Jahren ausgelaufen ist, auch Post EEG-Anlagen genannt) zu Eigenverbrauchsanlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vereine, die die Maßnahme an Gebäuden oder Wohnungen in ihrem Eigentum und im eigenen Namen durchführen oder
  • Dritte, die im Namen der oben genannten Personen handlungsberechtigt sind (z. B. Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte)
  • Mieter*innen, jedoch nur für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen
  • Sozialleistungsempfänger*innen für einen erhöhten Zuschuss für Mikro-Photovoltaikanlagen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Neuinstallation oder Erweiterung einer Aufdach-, Indach- oder Fassaden-Photovoltaikanlage
    • Standard: 150 Euro pro kWp
    • Module, die mit Strom aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien produziert wurden: 175 Euro pro kWp
  • Installation eines Stromspeichers
    • herkömmlicher Stromspeicher (Lithium, Blei): 500 Euro pauschal
    • innovativer und/oder nachhaltiger Stromspeicher (z. B. Salzwasser, Redox Flow, Wasserstoff): 1.500 Euro pauschal
  • Neuinstallation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 300 Watt
    • alle Antragsstellenden: 150 Euro pauschal
    • Sozialleistungsempfänger* innen: 80 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro.
  • Die Maflnahmen sind kombinierbar förderfähig.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Wetzlar
Amt für Umwelt und Naturschutz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-3909
E-Mail-Adresse: klima@wetzlar.de
Internet: www.wetzlar.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk

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