Förderprogramm: Stadt Wetzlar - Förderung von Photovoltaikanlagen
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen:
- Aufdach-, Indach- oder Fassadenphotovoltaikanlagen
- Stromspeicher (nur in Kombination mit der Neuinstallation/Erweiterung von Photovoltaikanlagen)
- Mikro-Photovoltaikanlagen ab 300 Watt (sogenannte Balkonkraftwerke)
- Umrüstung von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, für die die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nach 20 Jahren ausgelaufen ist, auch Post EEG-Anlagen genannt) zu Eigenverbrauchsanlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vereine, die die Maßnahme an Gebäuden oder Wohnungen in ihrem Eigentum und im eigenen Namen durchführen oder
- Dritte, die im Namen der oben genannten Personen handlungsberechtigt sind (z. B. Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte)
- Mieter*innen, jedoch nur für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen
- Sozialleistungsempfänger*innen für einen erhöhten Zuschuss für Mikro-Photovoltaikanlagen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:- Neuinstallation oder Erweiterung einer Aufdach-, Indach- oder Fassaden-Photovoltaikanlage
- Standard: 150 Euro pro kWp
- Module, die mit Strom aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien produziert wurden: 175 Euro pro kWp
- Installation eines Stromspeichers
- herkömmlicher Stromspeicher (Lithium, Blei): 500 Euro pauschal
- innovativer und/oder nachhaltiger Stromspeicher (z. B. Salzwasser, Redox Flow, Wasserstoff): 1.500 Euro pauschal
- Neuinstallation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 300 Watt
- alle Antragsstellenden: 150 Euro pauschal
- Sozialleistungsempfänger* innen: 80 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro.
- Die Maflnahmen sind kombinierbar förderfähig.
- Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Wetzlar
Amt für Umwelt und Naturschutz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-3909
E-Mail-Adresse: klima@wetzlar.de
Internet: www.wetzlar.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Batteriespeicher | Balkon-Kraftwerk
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe