Förderprogramm: Stadt Frechen - Förderung „Regenerative Energien“


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Anlagen zur Errichtung von Photovoltaik- (PV) und Solarthermieanlagen, zur Nutzung von Sonnenenergie sowie der Installation von Wärmepumpe.
  • Darüber hinaus können kombinierte Wärme- und Stromerzeugungsanlagen, die nicht fossile Brennstoffe verwenden (z. B. Holzpellets), gefördert werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des zu fördernden Objektes sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen.
  • Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
  • Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft, sofern die Erlaubnis für die Errichtung der Anlage erforderlich ist (Bsp. Standort einer Wärmepumpe im Gemeinschaftsbereich, Anbringung einer PV-Anlage auf Gemeinschaftsflächen).

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Höhe des Zuschusses beträgt für:
  • Solarthermieanlagen 750 Euro pro Anlage
  • Erdwärme-/Luftwärmepumpen 750 Euro pro Anlage
  • Photovoltaikanlagen 750 Euro pro Anlage. Gefördert werden können nur Photovoltaikanlage mit mindestens oder mehr als 5 kWp.
  • sonstige Wärme- und Stromerzeugungsanlagen, die nicht fossile Brennstoffe verwenden (z.B. Pellets) 750 Euro pro Anlage.
Kumulierung: Die Fördermittel dürfen mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen nicht kumuliert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@Stadt-Frechen.de
Internet: www.stadt-frechen.de

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