Förderprogramm: Stadt Frechen - Förderung von „Dachbegrünungen“


Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen zur Dachbegrünung, die in der Stadt Frechen liegen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des zu fördernden Objektes sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen.
  • Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
  • Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft, sofern die Erlaubnis für die Errichtung der Anlage erforderlich ist (Bsp. Standort einer Wärmepumpe im Gemeinschaftsbereich, Anbringung einer PV-Anlage auf Gemeinschaftsflächen).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird durch einen nichtrückzuzahlenden Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe beträgt 20 Euro je m² der förderfähigen anerkannten Kosten einer begrünten Dachfläche. Die maximale Gesamtförderung einer Anlage beträgt 1.500 Euro brutto.
  • Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
  • Zur Bemessung der Fördersumme wird die geplante Netto-Vegetationsfläche herangezogen.
Kumulierung: Die Fördermittel dürfen mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen nicht kumuliert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@Stadt-Frechen.de
Internet: www.stadt-frechen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

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