Förderprogramm: Stadt Troisdorf - Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Teil B – Erneuerbare Energien und klimafreundliche Mobilität


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Private Ladesäule oder Wallbox zur Förderung der E-Mobilität
  • Neukauf eines Lastenrades oder eines E-Lastenrades
  • Photovoltaik-Anlage mit Speicher
  • Einbau eines Batteriespeichers zur Nachrüstung/Ergänzung einer PV-Anlage
  • Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage
  • Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung
  • Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer*in der Immobilie.
  • Im Falle von Balkonkraftwerken sind zusätzlich Mieter*innen mit Einverständniserklärung des/der Eigentümer*in antragsberechtigt.
  • Im Fall von Zuschüssen für Lastenräder ist Immobilieneigentum irrelevant.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist gedeckelt auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme.
  • Von jedem Haushalt bzw. für jedes Wohngebäude kann im Rahmen des Förderprogramms (Komponenten A-C) eine Maximalsumme von 10.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel in Teil A ist die Durchführung einer Energieberatung.
  • Folgende Zuschüsse werden gewährt:
    • Private Ladesäule oder Wallbox zur Förderung der E-Mobilität: Der Zuschuss beträgt 250 Euro/Anlage.
    • Neukauf eines Lastenrades oder eines E-Lastenrades: Der Zuschuss je Lastenrad beträgt 25 Prozent der Gesamtkosten, maximal 750 Euro pro Haushalt.
    • Photovoltaik-Anlage mit Speicher: Die Installation einer Photovoltaik-Anlage inkl. eines Batteriespeichers wird mit 1.500 Euro/Anlage bezuschust. Bei Baudenkmälern und in Denkmalbereichen können maximal 10 Prozent der zusätzlich aufkommenden Kosten (maximal 1.000 Euro) ergänzend gefördert werden.
    • Einbau eines Batteriespeichers zur Nachrüstung/Ergänzung einer PV-Anlage: Der Zuschuss beträgt 500 Euro.
    • Heizstab zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung durch PV Anlage: Der Zuschuss beträgt 350 Euro/Anlage.
    • Thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung und/oder Heizungsunterstützung: Der Zuschuss beträgt 500 Euro.
    • Balkonkraftwerk / steckerfertige Solaranlage: Die Installation von Solarstecker-Modulen gemäß der aktuell zugelassenen Einspeiseleistung, inkl. Wechselrichter und Einspeisesteckdose, zur Einspeisung von Strom in das haushaltseigene Stromnetz wird wie folgt bezuschusst:
      • Zuschuss/Anlage 100 Euro für ein PV-Modul
      • Zuschuss/Anlage 200 Euro für zwei PV-Module
      • Zuschuss/Anlage 400 Euro für vier PV-Module.
Kumulierung: Die Kumulation von städtischen Mitteln mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig, solange in der Summe nicht mehr als 60 Prozent der Anschaffungskosten aus öffentlichen Fördermitteln gedeckt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Troisdorf
Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung und Klimawandelvorsorge
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Telefon: 02241/900-9233
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@troisdorf.de
Internet: www.troisdorf.de

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