Förderprogramm: KfW - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und flächen­effizienter Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen.
  • Ge­fördert wird die Stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude im Niedrig­preis­segment“. Ein Wohn­gebäude er­reicht diese Förder­stufe, wenn es u.a. die Effizien­zhaus-Stufe 55 erreicht.
  • Folgende Maßnahmen werden gefördert:
    • der Bau und Kauf ein­schließlich Nebenkosten
    • die Planung und Bau­begleitung sowie die Er­stellung der Lebens­zyklus­analyse sowie der Lebens­zyklus­kosten durch die Expert*innen für Energie­effizienz.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen
  • Wohn­eigentums­gemeinschaften (WEG)
  • Gesell­schaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Einzel­unter­nehmer*innen sowie freiberuflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen, ein­schließlich Kirchen
  • alle jurist­ischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
    • bis zu 10 Jahre bei mindestens einem und höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
    • bis zu 25 Jahre bei mindestens einem und höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
    • bis zu 35 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Kumulierung:
  • Die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Die Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
  • Die Inanspruchnahme einer Förderung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) sowie Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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