Förderprogramm: KfW - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596)


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und flächen­effizienter Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen.
  • Ge­fördert wird die Stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude im Niedrig­preis­segment“. Ein Gebäude er­reicht diese Förder­stufe, wenn es u.a. die Effizien­zhaus-Stufe 55 erreicht.
  • Folgende Maßnahmen werden gefördert:
    • der Bau und Kauf ein­schließlich Nebenkosten
    • die Planung und Bau­begleitung sowie die Er­stellung der Lebens­zyklus­analyse sowie der Lebens­zyklus­kosten durch die Expert*innen für Energie­effizienz.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen
  • Einzel­unter­nehmer*innen sowie freiberuflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen, ein­schließlich Kirchen
  • alle jurist­ischen Personen des Privat­rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 1.000 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche und insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens zweiTilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
    • bis zu 30 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Kumulierung:
  • Die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Die Inanspruchnahme einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
  • Die Inanspruchnahme einer Förderung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) sowie Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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