Förderprogramm: BAFA - Förderung von E-Lastenfahrrädern

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
Kumulierung:
  • Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes ist ausgeschlossen.
  • Zuwendungen, die auf der Grundlage eines Förderprogrammes eines Bundeslandes oder eine Kommune für dieselbe Maßnahme gewährt wurden oder gewährt werden, sind nicht förderschädlich, müssen aber dennoch dem BAFA angezeigt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 525
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1016
E-Mail-Adresse: elr@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

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