Förderprogramm: BAFA - Förderung von E-Lastenfahrrädern


Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
Kumulierung:
  • Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes ist ausgeschlossen.
  • Zuwendungen, die auf der Grundlage eines Förderprogrammes eines Bundeslandes oder eine Kommune für dieselbe Maßnahme gewährt wurden oder gewährt werden, sind nicht förderschädlich, müssen aber dennoch dem BAFA angezeigt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 525
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1016
E-Mail-Adresse: elr@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"