Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Bürgerenergiefonds


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z.B. aus den Sektoren:
    • Erneuerbare Energien
    • Neue Mobilität
    • Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren
    • Digitalisierung im Energiesektor.
  • Im Einzelnen sind insbesondere förderfähig:
    • Vorplanungskosten, z. B. für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung sowie Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
    • Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
    • Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt
    • Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes einschließlich der Kosten für Maßnahmen zur Bürger- und Akteursbeteiligung nach einem mit dem Antrag vorzulegenden Konzept in Höhe von maximal 25.000 Euro je Projekt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • mindestens 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten, darüber hinaus dürfen sich juristische Personen beteiligen
  • natürlichen Personen müssen Stimmenmehrheit oder Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten (Kommunen, Vereine oder Unternehmen) besitzen
  • Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll
  • gesellschaftsrechtliche Form des Zusammenschlusses ist frei wählbar.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung beträgt bis zu 200.000 Euro.
  • Die förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Die Bereitstellung ist bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes zinsfrei
  • Der Zuwendungsbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn das Gesamtprojekt umgesetzt wird. Die Rückzahlung ist bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung fällig. Kommt das Projekt nicht zustande, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

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