Förderprogramm: Hamburg - Hamburger Heizungsförderung, Fördermodul Fördermodul Wärmenetzanschluss


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Wärmeübergabestationen (Neuanschlüsse von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze)
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Für Wärmeübergabestationen und erforderliche Umfeldmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben.
  • Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 Euro je Mehrfamilienhaus.
  • Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 Euro je Nichtwohngebäude.
  • Bei Erfüllung der Anforderungen der Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Mögliche Bundesförderungen sind jedoch vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-208
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme

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