Förderprogramm: Stadt Pulheim - Förderprogramm „Klimafreundliches Pulheim – Neuerrichtung von Solaranlagen“


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ausbau von erneuerbaren Energien auf Basis von Solaranlagen (inklusive Speicher) im Rahmen der Neuinstallation auf privaten und gewerblichen Dächern sowie Dächern von gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts sowie Unternehmen, in deren Eigentum das betreffende Gebäude innerhalb der Stadt Pulheim steht.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen, in deren Eigentum das Gebäude innerhalb des Stadtgebietes steht.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch eine einmalige, nicht rückzahlbare, anteilige Zuwendung auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Zuwendung erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage durch einen Einmalzuschuss in Höhe von bis zu maximal 1.000 Euro pro Anlage.
  • Photovoltaikanlagen (inklusive Speicher) mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z.B. Steckersolaranlagen) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
  • Photovoltaikanlagen (inklusive Speicher) mit einem Gesamtpreis über 10.000 Euro werden mit 1.000 Euro bezuschusst.
  • Für die Installation von Solarthermieanlagen ist eine Förderung von pauschal 750 Euro vorgesehen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Pulheim
Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Telefon: 02238/808-642
E-Mail-Adresse: klimaschutz@pulheim.de
Internet: www.pulheim.de

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