Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Heizungserneuerung


Was wird gefördert?

Beantragt werden können:

  • Betriebskostenzuschuss für Wärmepumpen (für Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • Investitionszuschuss für den Einbau von Wärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme (für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten, Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung)
  • Investitionszuschuss für den Erstanschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung (inkl. Übergabestation etc.) (für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung).
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Gebäuden mit wohnähnlicher Nutzung im Stadtgebiet Mannheim, die bislang auf Basis fossiler Brennstoffe (z.B. Kohle, Heizöl, Erdgas) oder Strom (Nachtspeicher, Stromdirektheizung) beheizt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Vereine und Kirchengemeinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Ein- und Zweifamilienhäuser:
    • Betrieb einer neu eingebauten Wärmepumpe: Betriebskostenzuschuss in Höhe von 25 Euro/m² beheizbarer Wohnfläche, maximal 4.000 Euro
    • Erstanschluss an das Fernwärmenetz nur in Fernwärme-Ausbaugebieten: Investitionszuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für Hausanschluss und die Hausinstallation (Fernwärmestation, Rohrleitungen, Heizkörper etc.), maximal 3.000 Euro
    • Erstanschluss an das Fernwärmenetz in Fernwärme-Ausbau- und Verdichtungsgebieten: Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
    • Familienbonus: 5 Euro/m² beheizbarer Wohnfläche, maximal 800 Euro
  • Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 4 Wohneinheiten:
    • Einbau einer Wärmepumpe oder Erstanschluss an das Fernwärmenetz: Der Zuschuss wird als Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro, gezahlt.
    • Effizienzbonus: Bonus von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss erhöht sich auf 6.000 Euro.
    • Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
  • Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohneinheiten:
    • Einbau einer Wärmepumpe oder Erstanschluss an das Fernwärmenetz: Der Zuschuss wird als Investitionszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro, gezahlt.
    • Effizienzbonus: Bonus von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss erhöht sich auf 10.000 Euro.
    • Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
  • WEGs, Vereine und Kirchengemeinden:
    • Einbau einer Wärmepumpe oder Erstanschluss an das Fernwärmenetz: Der Zuschuss wird als Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.000 Euro, gezahlt.
    • Effizienzbonus: Bonus von 5 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss erhöht sich auf 10.500 Euro.
    • Nachbarschaftsprämie: Schließen sich mehrere benachbarte Gebäude gemeinschaftlich an das Fernwärmenetz an, erhalten die Nachbarn jeweils eine pauschale Prämie bis zu 500 Euro (abhängig von der Anzahl der Hausanschlüsse).
Kumulierung: Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Mitteln aus anderen Förderprogrammen ist zulässig. Jedoch können diese anderen Förderprogramme gegebenenfalls eine Kumulation (additive Nutzung von Förderungen) ausschließen. Die Summe aller Förderungen darf maximal 100 Prozent der Kosten betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/290 1590
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de

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