Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Förderung Energetischer Sanierungen und Effizienzmaẞnahmen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Effizienzmaßnahmen an Gebäuden, für die Bauantrag oder -anzeige bis zum 31.12.1994 gestellt wurden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Gebäude gefördert werden, für die Bauantrag oder -anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Folgende Themenbausteine werden gefördert:

  • Förderbaustein 1: Baubegleitung und Qualitätssicherung
  • Förderbaustein 2: Baulicher Wärmeschutz
  • Förderbaustein 3: Innovative Klimaschutzmaßnahmen (Einzelfallförderung)
Ergänzend können in Baustein 2 Boni beantragt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Folgende Zuschüsse werden gewährt:
    • Förderbaustein 1: Baubegleitung und Qualitätssicherung
      • Baubegleitung für in Baustein 2 oder 3 geförderte Maßnahmen durch Sachverständige der Energieeffizienz-Experten-Liste: 25 Prozent der Rechnungssumme, maximal 2.500 Euro.
      • Weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung z.B. Blower-Door-Test, Thermografie: 50 Prozent der Rechnungssumme, maximal 1.000 Euro
      • Sonderberatung für WEGs zur Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen: Einzelfallentscheidung
    • Förderbaustein 2: Baulicher Wärmeschutz
      • Fassadendämmung (ggf. inkl. Fenster / Haustür): 10 Prozent der Investitionskosten des Gewerks
      • Dachdämmung: 5 Prozent der Investitionskosten des Gewerks
      • Haustür, (Dach-)Fenster, Dämmung von Geschossdecken: 5 Prozent der Investitionskosten des Gewerks
      • Wärmepumpen-Bonus: bei gleichzeitiger wesentlicher Dämmung der Gebäudehülle (Dach und/oder Fassade): zusätzlich 10 Prozent der Investitionskosten der Dach- bzw. Fassadendämmung
      • Nachhaltigkeitsbonus: Energetische Sanierung mit nachhaltigen Baustoffen: zusätzlich 2 Prozent der Kosten der mit nachhaltigen Baustoffen durchgeführten Gewerke
      • Denkmalschutzbonus: Energetische Sanierung (teilweise) denkmalgeschützter Gebäude: zusätzlich 2 Prozent der Kosten der sanierten, denkmalgeschützten Bauteile
      • Begrünungsbonus: Für gleichzeitige energetische Sanierung und Begrünung eines Gebäudebauteils: zusätzlich 2 Prozent der Kosten der sanierten und begrünten Bauteile
      • Naturschutzbonus: Berücksichtigung des Natur-/Artenschutzes bei der energetischen Sanierung: 25 Prozent der Mehrkosten für Natur- bzw. Artenschutzmaßnahmen, maximal 1.000 Euro
      • Familienbonus: für Familien unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, bei energetischer Sanierung selbstgenutzter Häuser mit maximal zwei Wohneinheiten: 2 Prozent auf die förderfähigen Gesamtinvestitionskosten
    • Förderbaustein 3: Innovative und vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude
      • In diesem Baustein werden innovative Klimaschutzmaßnahmen am Gebäude und der Anlagentechnik gefördert, die nicht in den anderen Bausteinen gefördert werden und bei denen ein hohes Energieeinsparpotenzial zu erwarten ist. Förderfähig sind auch vorbildliche Maßnahmen im Bereich der Klimafolgenanpassung.
      • Es findet eine Einzelfallprüfung statt. Die Höhe der Fördersumme wird ebenfalls im Einzelfall festgelegt.
Die maximale Fördersumme aus allen Bausteinen inklusive Boni ist auf
  • 12.000 Euro pro Gebäude und Jahr bei Gebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten
  • 3.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 25.000 Euro pro Gebäude und Jahr bei Gebäuden mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • 25.000 Euro bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe begrenzt.
Kumulierung: Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Mitteln aus anderen Förderprogrammen ist zulässig. Jedoch können diese anderen Förderprogramme gegebenenfalls eine Kumulation (additive Nutzung von Förderungen) ausschließen. Die Summe aller Förderungen darf maximal 100 Prozent der Kosten betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/290 1590
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"