Förderprogramm: Stadt Herten - Förderung von Photovoltaikanlagen


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen.
  • Es werden nur Photovoltaikanlagen für Wohngebäude(-teile) oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Herten gefördert, die nicht gewerblich genutzt werden.
  • Es werden nur Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 5 kWP gefördert.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*in oder Pächter*in von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für das Pachten einer Photovoltaikanlage beträgt 200 Euro.
  • Der Zuschuss für den Kauf einer Photovoltaikanlage beträgt 400 Euro.
Kumulierung: Die Fördermittel dürfen nicht mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Dies berührt nicht die Förderung eines optionalen Batteriespeichers.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt‐Schumacher‐Straße 2
45699 Herten
Telefon: 02366/303-689
E-Mail-Adresse: Umwelt@herten.de
Internet: www.herten.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

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