Förderprogramm: Stadt Erkelenz - Förderprogramm „Klimaschutz & Klimaanpassung“, Bereiche Bauen und Sanieren sowie Erneuerbare Energien


Was wird gefördert?

Gefördert werden in den Bereichen Bauen und Sanieren sowie Erneuerbare Energien:

  • Sanierung eines Bestandsgebäude zum Effizienzhaus KfW 70 Standard
  • Sanierung eines Bestandsgebäude zum Effizienzhaus KfW 55 Standard
  • Energetische Sanierung: Tausch von Fenstern und Türen
  • Heizungspumpentausch
  • Hydraulischer Abgleich Heizungsanlagen (Bestand)
  • Photovoltaikanlage (Dach/Fassade)
  • Stecker-Solargeräte bis 0,8 kWp
  • Solarthermische Anlagen


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (keine Unternehmen oder Institutionen), alle Personen, die in Erkelenz gemeldet sind und Personen, die Immobilien in Erkelenz besitzen, wenn für diese Immobilien Förderung beantragt wird.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Sanierung eines Bestandsgebäude zum Effizienzhaus KfW 70 Standard: Förderhöhe pauschal 1.500 Euro
  • Sanierung eines Bestandsgebäude zum Effizienzhaus KfW 55 Standard: Förderhöhe pauschal 3.000 Euro
  • Energetische Sanierung: Tausch von Fenstern und Türen: Förderhöhe pauschal 100 Euro pro Fenster sowie 200 Euro pro Tür, maximal 1.000 Euro gesamt
  • Heizungspumpentausch: Förderhöhe pauschal 100 Euro pro Heizungspumpe
  • Hydraulischer Abgleich Heizungsanlagen (Bestand): Förderhöhe pauschal 200 Euro
  • Photovoltaikanlage (Dach/Fassade): Förderhöhe 100 Euro pro kWp installierte Leistung, maximal 1.000 Euro gesamt
  • Stecker-Solargeräte bis 0,8 kWp: Förderhöhe pauschal 200 Euro
  • Solarthermische Anlagen: Förderhöhe pauschal 500 Euro für Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie pauschal 1.000 Euro für Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
  • Für alle Förderbereiche gilt ein Förderhöchstbetrag von maximal 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
Kumulierung:
  • Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen.
  • Es erfolgt keine Prüfung seitens der Stadt zur Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen und die Stadt übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung ggf. wegfallende oder gekürzte Fördermittel einer anderen Stelle.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Erkelenz
Referat für Klimaschutz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Telefon: 02431/85 188
E-Mail-Adresse: klimaschutz@erkelenz.de
Internet: www.erkelenz.de

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