Förderprogramm: Hamburg - IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Wohnimmobilien der Energieklasse D, E, F, G oder H , welche im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden und mindestens die Energieklasse C oder besser nach Umsetzung der Maßnahmen erreichen. Gefördert werden:

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • Kosten der Modernisierung und Sanierung
  • Kosten der Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels i. S. d. Aufenthaltsgesetzes bzw. einer Niederlassungserlaubnis i. S. d. Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht i. S. d. Freizügigkeitsgesetzes / EU haben.
  • Für die Förderung muss mindestens ein minderjähriges Kind i.S.d. § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes zum Familienhaushalt zählen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Ausgangslage ist die zu erwerbende Wohnimmobilie, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in eine der Energieklassen D, E, F, G oder H eingestuft ist.
    • Bei Erreichen der Energieeffizienzklasse B oder besser beträgt der Darlehenshöchstbetrag: 180.000 Euro
    • Bei Erreichen der Energieeffizienzklasse C beträgt der Darlehenshöchstbetrag: 150.000 Euro.
  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mitfinanziert werden. In der Regel sind Eigenmittel für die Erwerbsnebenkosten sowie anteilige Eigenmittel für die Sanierungskosten erforderlich.
  • Die möglichen Darlehenslaufzeiten betragen mindestens 15 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 30 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr.
  • Der Zinssatz beträgt 2 Prozent p.a. und ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Zinsen sind monatlich nachträglich fällig.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-480
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: privatkunden@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"