Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Mittelstand
Was wird gefördert?
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nicht- wohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzel- maßnahmen (BEG-EM-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN – NWG).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Träger der Investitionsmaßnahmen, sofern die Investitionen mit der Bundesförderung oder in der Programmvariante „KDM Flex“ mit einem ELR-Zuschuss der Förderschwerpunkte Arbeiten und Grundversorgung gefördert werden. Anträge können stellen:
- juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)
- rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
- Stiftungen
- natürliche Personen (zum Beispiel Gründer*in, Gesellschafter*in).
Beschreibung des Förderprogramms:
Förderfähige Kosten sind:- Energetische Kosten, die auch in der BEG-Förderung als förderfähig anerkannt werden.
- Weitere Kosten des Vorhabens wie zum Beispiel Grundstück, Außenanlagen, die nicht zur Energieeffizienz beitragen.
- Weitere energetische Maßnahmen, die die Mindestanforderungen der BEG-Förderung nicht erfüllen.
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist in der Regel möglich, sofern die Summe der erhaltenen Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten sind.
- Dabei sind bei einer gleichzeitigen Bundesförderung auch für das Kombi-Darlehen Mittelstand die Regelungen der Bundesförderung zu Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen zu beachten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-0
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Fernwärme | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Sanierung Nichtwohngebäude | Solarthermie für Warmwasser
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe