Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Mittelstand


Was wird gefördert?

Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich Investitionen in effiziente Gebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der folgenden Bundesprogramme gefördert werden:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nicht- wohngebäude (BEG-NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzel- maßnahmen (BEG-EM-NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN – NWG).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Träger der Investitionsmaßnahmen, sofern die Investitionen mit der Bundesförderung oder in der Programmvariante „KDM Flex“ mit einem ELR-Zuschuss der Förderschwerpunkte Arbeiten und Grundversorgung gefördert werden. Anträge können stellen:

  • juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaft, Verein, eingetragene Genossenschaft, Europäische Gesellschaft)
  • rechtsfähige Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft)
  • Stiftungen
  • natürliche Personen (zum Beispiel Gründer*in, Gesellschafter*in).

Beschreibung des Förderprogramms:

Förderfähige Kosten sind:
  • Energetische Kosten, die auch in der BEG-Förderung als förderfähig anerkannt werden.
  • Weitere Kosten des Vorhabens wie zum Beispiel Grundstück, Außenanlagen, die nicht zur Energieeffizienz beitragen.
  • Weitere energetische Maßnahmen, die die Mindestanforderungen der BEG-Förderung nicht erfüllen.
Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Bundesförderung in der Regel 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro. Die Laufzeiten liegen zwischen 8 und 30 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist in der Regel möglich, sofern die Summe der erhaltenen Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten sind.
  • Dabei sind bei einer gleichzeitigen Bundesförderung auch für das Kombi-Darlehen Mittelstand die Regelungen der Bundesförderung zu Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/122-0
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

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