Förderprogramm: Sachsen - SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Baumaßnahmen an bestehenden kleinen Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten) in Sachsen, die überwiegend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beinhalten. Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Energetische Maßnahmen aus den Bereichen
    • Energieeffiziente Heizungsanlagen
    • Modernisierung der Gebäudehülle
    • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
  • Nachhaltige Maßnahmen - insbesondere
    • Abbau von Barrieren innerhalb von Wohnungen und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäude und Grundstück
    • Behebung baulicher Mängel wie Schadstoffsanierung (Radonsanierung)
    • Weiterverwendung gebrauchter Bauteile
    • Nutzung nachwachsender Rohstoffe
    • Maßnahmen zum Einbruchschutz.
  • Anderweitige Förderungen (z.B. BAFA, KFW) sind vorrangig zu nutzen und anzurechnen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte von Wohnimmobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn eine Wohnung im Objekt dauerhaft selbstgenutzt wird.
  • Eine Antragstellung ist auch im Zusammenhang mit dem Erwerb und geplanter Sanierung möglich.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beseht aus einem zinsgünstiges Darlehen und zusätzlich für energetische Maßnahmen einem Tilgungszuschuss.
  • Der Tilgungszuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen 4,0 Prozent und 5,0 Prozent bei Komplexmaßnahmen mit Nachweis über Energiebedarfsausweis (10 % besser als lt. GEG erforderlich).
  • Das Förderdarlehen kann bis maximal 100 Prozent der Bau- und Planungskosten betragen.
  • Das Darlehensvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen.
  • Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.
  • Die Laufzeit ist individuell zwischen 10 und 35 Jahren vereinbar.
  • Der Tilgungssatz soll mindestens 2 Prozent p. a. betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

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