Förderprogramm: Gemeindewerke Wedemark - Förderprogramm Energie-Effizienz und Umweltschutz


Was wird gefördert?

Gefördert werden Wärmedämmmaßnahmen in Altbauten, die älter als 15 Jahre sind und ein Heizungsaustausch.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für Wärmedämmmaßnahmen beträgt bis 60 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
  • Für alle Maßnahmen beträgt der Zuschuss insgesamt höchstens 2.000 Euro pro Gebäude.
  • Bei Kern-, Kellerdecken- oder Innenwanddämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke und Außenwanddämmung werden 6 Euro/m² bezuschusst.
  • Der Zuschuss für den Austausch alter Fenster gegen Fenster mit einem U-Wert von höchstens 0,95 beträgt 50 Euro pro m² Fensterfläche.
  • Der Austausch alter Hauseingangstüren oder Außentüren beheizter Räume, gegen Elemente mit einem UD-Wert von höchstens 1,1 W/m2K des Gesamtelements wird mit 10 Prozent der Gesamtsumme, aber maximal 400 Euro pro Element bezuschusst.
  • Der Zuschuss für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe beträgt jeweils 500 Euro.
  • Die Optimierung der Heizungsanlage durch einen hydraulischen Abgleich und Nachrüstung voreinstellbarer Thermostatventile wird wie folgt bezuschusst: Berechnungen zum hydraulischen Abgleich: je Heizkörper 15 Euro, maximal 25 Stück. Nachrüstung voreinstellbarer Thermostatventile, je Ventil 10 Euro, maximal 25 Stück.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeindewerke Wedemark GmbH
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Telefon: 05130/9751-255
Fax: 05130/9751-251
E-Mail-Adresse: rudi.engelhardt@wedemark.de
Internet: www.gemeindewerke-wedemark.de

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