Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Thermische Solaranlagen


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung: Förderfähig sind maximal 1 m² Bruttokollektorfläche pro 10 m² beheizter Wohn- oder Gewerbefläche. Die Mindestgröße beträgt 4 m² Bruttokollektorfläche.
  • Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme: Förderfähig sind thermische Solaranlagen im Größenbereich von 20 bis 1.000 m². Anlagen müssen der Erzeugung von solarer Prozesswärme für die gewerbliche oder industrielle Nutzung dienen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung: 90 Euro/m² Bruttokollektor- fläche
  • Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme: 90 Euro/m² Bruttokollektor- fläche, maximal 90.000 Euro
  • Die Anlagen dürfen nicht zur Erfüllung der Vorgaben des GebäudeEnergieGesetzes dienen.
  • Der Mindestenergieertrag pro Kollektor muss 525 kWh/(m²a) nachweislich betragen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent der Gesamtförderquote zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 / Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

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