Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern


Was wird gefördert?

Fördergegenstände sind:

  • das Schaffen von Mietwohnraum in einem neuen, selbständigen Gebäude (Neubau)
  • das Schaffen von Mietwohnraum durch die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand
  • der Erwerb von neugeschaffenem Mietwohnraum zur erstmaligen Belegung (Ersterwerb) im Rahmen der inkommensorientierten Förderung (EOF) sowie
  • die Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an bestehendem im Rahmen der EOF gefördertem Mietwohnraum im unmittelbaren Anschluss an den bisherigen Bindungszeitraum, sofern die bestehenden Bindungen spätestens fünf Kalenderjahre nach Antragstellung enden.
Im Bestand von Mietwohnraum sind zudem bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung förderfähig.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer*in, Erbbauberechtigte oder Nießbraucher*in eines geeigneten Grundstücks sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) vom 12. Oktober 1990 (BGBl I S. 2178) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die Förderung besteht aus einer Grundförderung mit einem Darlehen und einer Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Haushalte. Die Grundförderung umfasst einen objektabhängigen und in der Regel einen belegungsabhängigen Darlehensteil.
  • Die Sozialbindung der geförderten Wohnungen beträgt 25, 40 oder 55 Jahre.
  • Der Basiszuschuss beträgt 600 Euro je m² Wohnfläche.
  • Eine zusätzlicher Zuschuss wird gewährt:
    • bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit
    • bis zu 150 Euro je m² Wohnfläche für Erweiterungen
    • bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche für Projekte im Ortskern.
  • Die Förderung besteht aus Zuschussbausteinen, die durch Darlehensbausteine in den Varianten AOF oder EOF ergänzt werden.
    • Darlehen in der Aufwendungsorientierte Förderung (AOF): bis zu 2.500 Euro je m² Wohnfläche
    • Darlehen in der Einkommensorientierte Förderung (EOF): bis zu 1.860 Euro je m² Wohnfläche als objektabhängiges Darlehen und in etwa 1.500 Euro je m² Wohnfläche als belegungsabhängig Darlehen
    • Mietzuschuss bei Einkommensorientierter Förderung (EOF): monatlicher Zuschuss für Mieter*innen, abhängig vom Haushaltseinkommen.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, zum Beispiel Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich.
  • Wenden Sie sich hierzu bitte an die für den Bauort zuständigen Bewilligungsstellen (Regierungen, Landeshauptstadt München, Städte Augsburg und Nürnberg).

Kontakt zur Antragstelle:

örtlich zuständige Bewilligungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Niederbayern
Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken
Städte Augsburg, München und Nürnberg

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de

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